Zulassungsvoraussetzungen

Grundvoraussetzung für eine Zulassung an den Universitäten und eidgenössischen Technischen Hochschulen ist die Allgemeine Hochschulreife, das ausländische Äquivalent der schweizerischen Maturität. Zudem muss der Bewerber mind. 18 Jahre alt sein und die jeweilige Studiensprache beherrschen. Fachhochschulen verlangen für die Zulassung die Berufsmaturität (Fachhochschulreife).

Die Hochschulen, u. U. auch die einzelnen Fakultäten einer Hochschule, entscheiden eigenständig, ob sie das ausländische Äquivalent zu den schweizerischen Schulabschlüssen anerkennen. So können z. B. bestimmte Fächerkombinationen im Hochschulzeugnis als unzureichend betrachtet werden. Informationen zu Anerkennung, Zulassungsbestimmungen und mögliche Aufnahme- und Eignungsprüfungen sollten daher direkt bei der in Frage kommenden Hochschule eingeholt werden.
Bewerber, die sich für die Aufnahme an einer medizinischen Fakultät interessieren (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin) haben zur Zeit in der Schweiz wenig Glück. Derzeit werden aus Kapazitätsgründen nur in Sonderfällen ausländische Studienbewerber für diese Fächer aufgenommen.
Zusätzliche Informationen über Zulassungsbedingungen können bei der Rektorenkonferenz der schweizerischen Universitäten (CRUS) eingeholt werden (www.sbf.admin.ch).


Fristen
Wer zum Herbstsemester sein Studium aufnehmen möchte, muss sich (abgesehen von einigen fachspezifischen Ausnahmen) bis zum 30. April bei der Zulassungsstelle der betreffenden Universität angemeldet haben. Etwa ein bis zwei Wochen vor oder nach Beginn des Semesters erfolgt dann die Immatrikulation. Diese muss der Studierende persönlich, vor Ort, vornehmen.


Weitere allgemeine Auskünfte
Wer noch weitere Fragen zur Zulassung hat, findet hier Antworten:
www.berufsberatung.ch